Was tun bei Internetkriminalität?

cyber kriminalität

Da sich die Bürgeranfragen betreffend Internetkriminalität im Zusammenhang mit Passdatenmissbrauch (ohne Verlust/Diebstahl des physischen Reisedokuments) in letzter Zeit häufen, informiert das Bundesministerium für Inneres:

Bei begründetem Verdacht oder bereits eingetretenem Schaden durch einen Cybercrime-Vorfall wird angeraten, den Vorfall inklusive aller strafrechtlich relevanten Hinweise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen.

Für generelle Informationen zu diversen Phänomenen oder der weiteren Vorgangsweise beim Verdacht auf eine Straftat wird empfohlen, sich an die zentrale Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts (BK) unter nachstehender E-Mail zu wenden: against-cybercrime@bmi.gv.at.

Eine formelle Anzeigenerstattung über die oben angeführte Meldestelle des BK ist nicht möglich/vorgesehen.

Weiters kann auch auf die Website der Watchlist Internet (www.watchlist-internet.at) verwiesen werden, auf welcher die aktuell gängigen Betrugsphänomene beschrieben sind oder eingemeldet werden können.

Tipp:

Sollte man eine Passkopie im Internet einreichen MÜSSEN, kann diese auch mit einem Wasserzeichen („zur Vorlage bei XY“) versehen werden. Durch diese Maßnahme kann die Kopie für einen zukünftigen Missbrauch oftmals unbrauchbar werden.

„Neuausstellung“ des Reisedokuments:

Die Neuausstellung eines Reisedokuments anlässlich eines Cybercrime-Vorfalls kann in Erwägung gezogen werden, da sich im Zuge der Neuausstellung die Dokumentnummer ändert. Jedoch ist die Neuausstellung zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung der Altdokument-Daten nur bedingt hilfreich, da im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Dokumentnummer oder des Fotos des Altdokuments im Privatbereich, eine Verifizierung der Dokumentgültigkeit durch einen Dritten, in Ermangelung des Originaldokuments, nicht möglich ist.

„Ausschreibung“ des Reisedokuments:

Die Ausschreibung eines physisch vorliegenden Reisedokuments, dessen Daten missbräuchlich verwendet wurden, ist nicht vorgesehen. Es werden nur tatsächlich gestohlene bzw. in Verlust geratene Reisedokumente im Schengener Informationssystem (SIS) und in den Datenbanken von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben.

Prävention von Cybercrime:

Für allgemeine Fragestellungen und Anliegen zum Thema „Prävention von Cybercrime“ darf abschließend auf die Webseite des Bundeskriminalamtes (siehe nachstehender Link) verwiesen werden: Internetkriminalität.

27.02.2026 17:00