Vertretung in FinanzOnline

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Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen. Diese unentgeltliche Vertretung ist transparent und sicher, weil nachvollziehbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und sie ist jederzeit widerrufbar. Sie dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden.


Was ist die unentgeltliche Vertretung?

Mit der unentgeltlichen Vertretung können sämtliche Funktionen in FinanzOnline verwendet werden, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen zB Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden.


Wer kann eine Vertretung erteilen?

Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:

  • volljährig und voll handlungsfähig ist,
  • ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie zB Pensionseinkünfte erzielt,
  • eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte.


Wer kann vertreten?

Vertreten können volljährige, voll handlungsfähige Personen. Eine Person darf höchstens vier andere Personen vertreten. Für die Nutzung der Vertretung ist erforderlich, dass die Vertrauensperson in FinanzOnline mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.


Wie richte ich eine unentgeltliche Vertretung ein?

1. Amtliches Formular ausfüllen
Die Vertretung kann nur mit dem dafür vorgesehenen Formular eingerichtet werden.

2. Formular unterschreiben
Möglich sind eine handschriftliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur. Ein Scan des unterschriebenen Formulars als PDF genügt.

3. Formular in FinanzOnline hochladen
Die Vertrauensperson darf die Vollmacht ausschließlich in FinanzOnline über die Funktion Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten in FinanzOnline hochladen. Andere Wege der Übermittlung an das Finanzamt sind nicht zulässig.


Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und hinterlegt die Vertretung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Bedarf kann vom Finanzamt die Vorlage des unterschriebenen Formulars im Original angefordert werden.


Wie wird die Vertretung genutzt?

Nach dem Login mit ID Austria (oder EU-Login) wählt die Vertrauensperson, ob sie für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Dafür benötigt die Vertrauensperson keine weiteren Daten oder Codes (insbesondere werden keine Zugangsdaten der vertretenen Person benötigt).


Hier finden Sie weitere Informationen und das Formular:


12.03.2026 18:00