Verordnung zum Schutz vor Waldbränden

Waldbrand

Andauernde Trockenheit, Wind und steigende Temperaturen erhöhen die Gefahr von Waldbränden. Oft reicht dann eine kleine Unaufmerksamkeit, die einen folgenschweren Dominoeffekt auslöst. Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land hat daher folgende Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden verordnet:

  1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Wels-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

  2. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Verordnung gilt bis 31. Oktober 2026. Übertretungen können mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.


30.04.2026 16:32