Schulgeldersatz

Die Gemeinde Bachmanning ersetzt den Erziehungsberechtigten von PflichtschülerInnen bis einschließlich 9. Schuljahr das an eine Privatschule bezahlte Schulgeld (keine Internatskosten und dergleichen) in der Höhe von max. € 650,-- pro Jahr.

Eine Förderung wird unter Einhaltung folgender Voraussetzungen gewährt:

1. Zumindest ein Erziehungsberechtigter und das schulpflichtige Kind haben den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bachmanning.

2. Das anrechenbare Jahreseinkommen des Erziehungsberichtigten und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners in dem der Antragstellung vorangegangenem Jahr übersteigen gemeinsam nicht die Hälfte der Einkommensgrenze gemäß der Wohnbauförderung nach dem OÖ Wohnbauförderungsgesetz.
Wird diese Einkommensgrenze überschritten, wird die Förderung – in Zehnerschritten – prozentuell minimiert. Das heißt, bei einer Überschreitung um bis zu 10 % erfolgt die Auszahlung der Förderung mit einem Abschlag von 10 %, bei Überschreitung um bis zu 20 % mit einem Abschlag von 20 % usw.

Bei Zuzug oder Wegzug während des Schuljahres wird die Förderung nur für jeden vollen Monat aliquot ausbezahlt.

Ein Ansuchen kann frühestens mit Ablauf des betreffenden Schuljahres bis zum darauffolgenden 31.10. eingebracht werden durch Vorlage einer Bestätigung der Schulleitung über den Schulbesuch und das bezahlte Schulgeld sowie unter Beilage der Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel etc.).